Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Meerbusch e.V. findest du hier .
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Das Ministerium für Inneres und Kommunales gibt einen Sicherheitserlass heraus, in dem die Aufsicht für den Schwimmunterricht aller Schulformen und den Offenen Ganztag geregelt werden wird. Vorbehaltlich letzter Änderungen an den Entwürfen wird nach derzeitigem Stand Folgendes gelten:
Das für die Schwimmaufsicht eingesetzte Personal muss regelmäßig seine Rettungsfähigkeit nachweisen, spätestens alle 4 Jahre nach dem letzten Nachweis. Im Erlass wird darauf hingewiesen, dass der Nachweis z.B. bei der DLRG erworben werden kann.
Damit die Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden kann, gibt es zwei Möglichkeiten:
Kleine Rettungsfähigkeit
Sie muss bei Schwimmbecken mit einer maximalen Wassertiefe von 1,20 m nachgewiesen werden:
Große Rettungsfähigkeit
Sie muss bei einem vorhandenen Schwimmbecken mit größerer Wassertiefe als 1,20 m nachgewiesen werden, auch wenn das Becken in dem der Unterricht stattfindet eine geringere Tiefe hat. Entscheidend ist das Vorhandensein einer größeren Wassertiefe in der Sportstätte, in dem der Unterricht oder die Betreuung stattfindet. Es müssen folgende Dinge nachgewiesen werden:
Die DLRG Ortsgruppe Meerbusch bietet zusammen mit der Stadt Meerbusch (die Schwimmmeister im Städt. Hallenbad helfen beim Erwerb des Deutschen Schwimmabzeichens in Bronze) diese Kurse an. Einen passenden Ansprechpartner nennen wir Ihnen gerne. Bitte senden Sie dazu eine E-Mail an folgende Adresse:
rettungsfaehigkeit at dlrg-meerbusch . de
Wir melden uns umgehend.
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