Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Meerbusch e.V. findest du hier .
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Um an unserem Kursangebot teilnehmen zu können, gibt es einige Regeln verpflichtend zu beachten. Diese Regeln dienen der Sicherheit und einem geregelten Ablauf.
Teilnehmer der Anfänger- und Jugendschwimmkurse müssen Mitglied in unserem Verein sein. Die Mitgliedschaft ist nach der Aufnahme und Zahlung des Mitgliedsbeitrags gültig. Sie ist Voraussetzung, führt aber nicht automatisch zu einem Kursplatz. Für die Kursteilnahme muss eine Kurskarte an unserer Abendkasse donnerstags gekauft werden.
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer muss ein ärztliches Attest oder eine Selbsterklärung zum Gesundheitszustand mitbringen, dass die Teilnahme am jeweiligen Kurs unbedenklich ist. Die Selbsterklärung kann hier heruntergeladen werden.
Nimmt ein Teilnehmer an weniger als 3/4 der Kursabende teil, so liegt es in der Entscheidung unseres Ausbildungsleiters, ob der Kursplatz erneut an diesen Teilnehmer vergeben wird. Wir führen hierzu entsprechende Anwesenheitslisten.
Freie Kursplätze werden nur über unsere Internetseite vergeben.
Grundsätzliches:
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle über die Homepage ausgeschriebenen Lehrgänge der Ortsgruppe Meerbusch e.V. Die Kursanmeldung kann nur über das auf dieser Homepage angebotene Formular erfolgen.
Kontakt
Der jeweilige Lehrgangsleiter ist in der Lehrgangsbeschreibung genannt. Sie können ihn unter der E-Mail Adresse ausbildung(at)dlrg-meerbusch.de erreichen.
Teilnahmevoraussetzungen
Die in der Lehrgangsbeschreibung genannten Teilnahmevoraussetzungen sind zum Lehrgangsbeginn nachzuweisen. Erfüllt ein Teilnehmer diese nicht bzw. kann den Nachweis nicht erbringen, kann er am Lehrgang nicht teilnehmen. Die Lehrgangsgebühren können in einem solchen Fall nicht erstattet werden.
Grundsatz der Ehrenamtlichkeit
Unsere Mitarbeiter arbeiten grundsätzlich ehrenamtlich. Daher sind Terminverschiebungen oder kurzfristige Absagen von Terminen, Seminaren oder Lehrgängen niemals gänzlich auszuschließen.
Sollten wir einen Termin oder einen ganzen Lehrgang absagen, erstatten wir die Lehrgangsgebühren ganz oder anteilig. Die Kurskarten der Schwimmkurse behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit für die Dauer des Kurses, ausgefallene Kursabende werden nachgeholt. Der Kurs verlängert sich insbesondere bei Schwimmbeckensperrungen und anderen Gründen, bei denen wir als Verein das Hallenbad nicht nutzen können, entsprechend zeitlich nach hinten. Ein so nachgeholter Kursabend löst keinen Anspruch auf Erstattung aus. Eine Erstattung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Kursteilnehmer am Ersatztermin nicht teilnehmen kann.
Bilder, Presse, Veröffentlichungen
Wir weisen darauf hin, dass bei allen Veranstaltungen durch die DLRG, die Presse oder beauftragte Dritte fotografiert und gefilmt werden kann, diese Bilder und Aufnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit genutzt und veröffentlicht werden können. Sollte es zu solchen Aufnahmen kommen, bitten wir Sie separat um Ihre Zustimmung. Es entsteht Ihnen kein Nachteil, sollten Sie dem nicht zustimmen.
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