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DLRG-Stiftung Wasserrettung Meerbusch

In deutschen Gewässern ertrinken jährlich immer noch rund 500 Menschen. Noch viel erschreckender ist die Tatsache, dass etwa ein Drittel (!) der Kinder und Jugendlichen schlecht oder gar nicht schwimmen können. Hier setzen wir gezielt an und vermitteln eine solide Schwimmausbildung, um lebenslang im Umgang mit dem Wasser gewappnet zu sein. Schon früh werden Babys an das Wasser gewöhnt und später als Kind im Schwimmen ausgebildet. Damit liefern wir einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung der Kinder, der oft im schulischen Bereich nicht geleistet werden kann.

In 2008 haben wir die gemeinnützige "DLRG-Stiftung Wasserrettung Meerbusch" als Tochterstiftung der DLRG-Bundesstiftung gegründet. Aus den jährlichen Erträgen werden Maßnahmen gefördert, die der Bekämpfung des Ertrinkungstodes dienen. Die zielgerichtete Verwendung der Erträge wird durch die DLRG Meerbusch und die strengen Regularien des DLRG-Bundesverbandes und der Stiftungsaufsicht sichergestellt.

Viele Förderer oder Erblasser haben den Wunsch, dass das zugestiftete Kapital erhalten bleibt. Genau das gewährleistet unsere Stiftung, da lediglich die Erträge, und nicht das Kapital verwendet werden. Dadurch wird die Handlungsfähigkeit der DLRG Meerbusch nachhaltig gesichert.

Für weitere Auskünfte stehen Ursula Schäfer und Dirk Warthmann sehr gerne zur Verfügung.

Testament & Vermächtnis

Das Thema Nachlass ist für alle ein heikles Thema und wird allzu gerne hinausgeschoben. Doch wer möchte nicht etwas von sich zurücklassen, wenn es an der Zeit ist zu gehen?

Jeder verantwortungsvolle Mensch sollte sich darüber bewusst sein, wie wichtig es ist, die Entscheidung über den Nachlass frühzeitig und bei klarem Verstand zu treffen. Nur so können Sie in Ihrem Sinne bestimmen, was mit Ihrem Erbe geschehen wird. Tun Sie das nicht, regeln Gesetze allein Ihren letzten Willen. Mit einem Testament können Sie diesem vorbeugen.

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, ob die gesetzliche Erbfolge für Sie das Richtige ist? Oder möchten Sie eine Ihnen besonders nahestehende Person versorgt wissen? Können Sie sich vorstellen, unsere Stiftung in Ihrem Testament zu bedenken? So könnten Sie mit Ihrem Nachlass zum Beispiel direkt dafür sorgen, dass die satzungsgemäßen Ziele auch zukünftig dauerhaft verfolgt werden können. Und das auf effektivste Art. Gemeinnützige Organisationen wie unsere Stiftung sind von der Erbschaftssteuer befreit. 

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

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